Zum Inhalt springen

AVRB

Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen

Diese allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen (AVRB) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Trailside MTB – Gründer Lukas Königer nachfolgend genannt „Trailside“ für von Trailside angebotene Kurse und Reiseveranstaltungen.

Mit der Anmeldung (per Anmeldeformular auf www.trailside-mtb.com, per eMail oder telefonisch) geht der Kunde eine verbindliche Anfrage einer Dienstleistung ein. Bei einer Anmeldung für mehrere Teilnehmer haftet der Anmelder neben diesen Teilnehmern für deren vertragliche Verpflichtungen wie für seine eigenen, sofern er dies ausdrücklich und gesondert erklärt hat. Der Vertrag kommt erst mit der Annahme durch den Veranstalter zustande. Der Kunde erhält mit – oder unverzüglich nach – Vertragsabschluss eine schriftliche oder per E-Mail versandte Buchungsbestätigung mit den entsprechenden Unterlagen, falls er diese nicht schon vorab als Information bekommen hat.

Der Preis wird mit der Anmeldung sofort fällig und ist im Voraus per Vorkasse oder in Bar zu entrichten. Das Zahlungsziel ist in der Regel 14 Tage, sollte die Leistung/Veranstaltung früher beginnen, ist das Zahlungsziel spätestens zu Beginn der Leistung/Veranstaltung.
Bei Bikeservices wird der zu zahlende Betrag bei Abholung bzw. Lieferung fällig. Für das Ausleihen von Gegenständen kann eine Kaution verlangt werden.

Der Kaufvertrag kommt erst mit der Zahlung des Kunden zustande. Erst mit der Bezahlung erhält eine Platz-Reservierung oder ein Gutschein Gültigkeit. Bei ausbleibender Zahlung behalten wir uns Rücktritt und/oder Leistungsausschluss bis zur vollständigen Bezahlung vor.

Die Rücktrittserklärung des Kunden hat schriftlich zu erfolgen. Bei einem Rücktritt kann der Veranstalter anstelle der konkreten Berechnung der Rücktrittsentschädigung die nachfolgend aufgeführte prozentuale Entschädigung, bezogen auf den Gesamtpreis, in Rechnung stellen. Bei Rücktritt durch den Kunden bis 30 Tage vor Beginn des Kurses oder der Veranstaltung gilt ein kostenloses Rücktrittsrecht. Bei einem späteren Rücktritt stellen wir Ihnen folgende Entschädigungen in Rechnung:
• bis zum 21. Tag vor Beginn werden 50% des Preises
• bis zum 14. Tag vor Beginn werden 70% des Preises
• bis zum 7. Tag vor Beginn werden 80% des Preises
• danach werden 100% des Preises in Rechnung gestellt.
Bei Nichtantritt ohne Abmeldung sind 100% des Preises fällig.

Sofern dem Veranstalter höhere Schäden durch den Rücktritt entstehen (z.B. durch nicht mehr kostenfrei stornierbare Leistungen wie Unterkunft, Transport, Liftkarten etc.), ist dieser berechtigt, diese Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen. Maßgebend ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Auf Grund einer vorzeitigen Abreise aus einer angetretenen Veranstaltung, die in der Person des Teilnehmers gegeben ist, oder aus Gründen, welche sich dem Einflussbereich des Veranstalters entziehen, können Rückerstattungen nicht erfolgen.

Sofern der Veranstalter den Rücktritt nicht schuldhaft zu vertreten hat, erfolgt eine Rückerstattung einer durch den Kunden bereits bezahlten Gebühr in Form eines Gutscheins abzüglich Entschädigung. Dieser Gutschein ist 3 Jahre nach Ausstellungsdatum gültig. Eine Auszahlung oder anderweitige Rückerstattung des Betrags ist ausgeschlossen.

Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft Mitwirkungspflichten, so ist der Veranstalter berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen.

Sofern der Kunde, ohne hierzu berechtigt zu sein, den Rücktritt vom Vertrag erklärt oder die Verweigerung der weiteren Vertragsdurchführung erklärt, kann der Veranstalter vom Vertrag zurückzutreten. Macht der Veranstalter vom Rücktrittsrecht Gebrauch, ist der Veranstalter berechtigt, den hierdurch entstehenden Schaden geltend zu machen.

Die vorgenannten Regelungen sind entsprechend anzuwenden, wenn der Kunde es schuldhaft unterlässt, die Voraussetzungen für die vom Veranstalter geschuldete Leistungserbringung zu schaffen und er dieser Verpflichtung auch innerhalb einer vom Veranstalter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht nachkommt und der Veranstalter daraufhin den Rücktritt vom Vertrag erklärt.

Für die Teilnahme an allen unseren Veranstaltungen sind eine gute Gesundheit sowie eine zuverlässige, tourenerprobte und gut gewartete Ausrüstung erforderlich. Gibt es hinsichtlich Gesundheit Punkte (insbesondere z.B. Einnahme von Medikamenten, Höhenangst, Platzangst etc.), die während der Reise in einer Notfallsituation relevant sein könnten, so ist Trailside vor Beginn der Reise darüber zu informieren. Zudem sind die Anforderungen an Kondition und Fahrtechnik, die in der Ausschreibung erwähnt sind, genau zu beachten. Während der gesamten Tour besteht strikte Helmpflicht. Für alle diese Bereiche ist der Teilnehmer selber verantwortlich. Trailside resp. der Guide kann einen Teilnehmer vor oder während der Veranstaltung ausschliessen, wenn die vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Ein Ausschluss ist auch bei Nichtbeachten von Anweisungen des Guides möglich. Bei Ausschlüssen aus den vorerwähnten Gründen wird der bereits bezahlte Reisepreis nicht zurückerstattet.

Die Gesetzesvorschriften nach § 312 für Fernabsatzverträge, finden bei Onlinebuchungen einer Reise, einer Tour, oder eines Fahrtechniktrainings keine Anwendung. Radreisen, Touren, Kurse und Fahrtechniktrainings sind Dienstleistungen, die in einem exakt definierten Zeitraum erbracht werden, und daher ohne Widerrufsrecht.

An unseren Fahrtechnikkursen, Touren, Workshops, Camps kann jeder teilnehmen, der gesund, den in unseren Ausschreibungen genannten Anforderungen gewachsen, wie auch entsprechend ausgerüstet ist.
Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, im Vorfeld die gesundheitliche Eignung ggfs. durch einen Arzt feststellen zu lassen.

Durch die Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass er gesundheitlich geeignet ist.
Der Kursleiter, Guide oder befugtes Personal des Veranstalters ist berechtigt, zu Beginn oder während der Veranstaltung einen Teilnehmer, der für Ihn erkennbar diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ganz oder teilweise vom Veranstaltungs- oder Tourenprogramm ohne Anspruch auf Schadensersatz, Preisrückerstattung auszuschließen, sofern der Veranstalter den Grund für den Ausschluss nicht zu vertreten hat.
Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass an Ihrer Stelle eine andere Person teilnimmt, wenn diese den besonderen Erfordernissen genügt und nicht gesetzliche Vorschriften oder Anordnungen entgegenstehen. Vertragspartner bleiben Sie. Der Ersatzperson räumen wir die Rechte aus Ihrem Vertrag (einschließlich der Gewährleistung und Ersatzansprüche) ein. Wenn ein von Ihnen bestimmter Ersatzteilnehmer in den Vertrag eintritt, so haftet er zusammen mit Ihnen für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Ersatzteilnehmers entstandenen Mehrkosten als Gesamtschuldner.

Wird eine Umbuchung oder ein Rücktritt seitens des Veranstalters aufgrund wichtigen Grundes (Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, Personalausfall, Wetter u.a.) notwendig, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Hierzu stellen wir einen Gutschein über den bereits bezahlten Betrag aus. Über die Teilnahmegebühr hinausgehende Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

Erfolgt ein Rücktritt seitens des Veranstalters aufgrund z.B. Verhalten / Verletzung / Materialdefekt / fehlende Eignung / Vertragsverletzung der / eines Teilnehmer/s, und hat der Veranstalter den Grund somit nicht zu verschulden, besteht kein Schadensersatz- und Rückerstattungsanspruch. Dies gilt auch für die anderen Teilnehmer, die infolge des vom Veranstalter unverschuldeten Rücktritts keine Ansprüche gegen den Veranstalter geltend machen können.

Wird die Durchführung einer unserer Veranstaltung infolge außergewöhnlicher Umstände, die der Veranstalter, nicht zu vertreten hat (z. B. Krieg, Unruhen, Epidemien, Pandemien, Flugprobleme, Streik, hoheitliche Anordnungen o.ä.) erheblich erschwert, beeinträchtigt oder sogar gefährdet, so kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten oder kündigen. Hierzu stellen wir einen Gutschein über den bereits bezahlten Betrag aus. Dieser Gutschein ist 3 Jahre nach Ausstellungsdatum gültig. Eine Auszahlung oder anderweitige Rückerstattung des Betrags ist ausgeschlossen. Für die bereits erbrachten oder noch zu erbringenden Leistungen steht uns eine dem Wert entsprechende Entschädigung zu. Darüberhinausgehende gegenseitige Ansprüche sind ausgeschlossen.

Den Teilnehmern ist bekannt, dass Fahrradfahren, insbesondere Mountainbike fahren, eine gefährliche Sportart ist, die ein durch die Sportart bedingtes hohes Verletzungsrisiko in sich birgt. Die Teilnehmer verzichten daher auf die Geltendmachung von jeglichen Ansprüchen – außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – gegenüber dem Veranstalter. Jeder Teilnehmer ist für sich selbst verantwortlich. Bei Kindern unter 18 Jahren ist eine Einverständniserklärung der Eltern zwingend notwendig, bei Kindern unter 12 Jahren die Teilnahme eines Erziehungsberechtigten.

Die Teilnehmer verzichten – außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit- gegenseitig auf Ersatz etwaiger Unfallschäden, soweit diese nicht durch irgendeine Versicherungsleistung auszugleichen sind.
Bitte berücksichtigen Sie im Vorfeld einer Buchungsanfrage, dass wir nur Verträge abschließen, sofern der Haftungsausschluss durch den Teilnehmer anerkannt wird.

Das Haftungsausschlussdokument wird vom Veranstalter zur Verfügung gestellt und ist zusätzlich unten aufgeführt. Der vom Teilnehmer oder dessen Erziehungsberechtigten unterschriebene Haftungsausschluss ist spätestens 14 Tage vor Leistungsbeginn dem Veranstalter auszuhändigen. Sofern eine Unterschrift nicht erfolgt, steht es dem Veranstalter frei, die Vertragsannahme zu verweigern. Der Veranstalter ist berechtigt, Schadensersatz (z.B. für bereits gebuchte und nicht mehr kostenfrei stornierbare Leistungen) gegen den Teilnehmer oder andere durch den Veranstalter nicht zu vertretende Gründe geltend zu machen.

Für Schäden die der Teilnehmer einer dritten Person, sich selbst, oder seinem Gerät zufügt, haftet der Veranstalter nicht, soweit Schäden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurden.

Ebenso wenig haftet der Veranstalter für Verlust, Diebstahl oder Schäden an Fahrrad, Ausrüstung und Gepäck.
Der Abschluss einer Privathaftpflicht-, Reisegepäck-, einer Reiserücktritts-, einer Unfall- sowie ggf. einer Auslandskrankenversicherung (Stichwort: Bergung/Rettung) wird dringend empfohlen.

Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Werden Fremdleistungen in Anspruch genommen wie z.B. Beförderungen durch Bahnen, Shuttle oder Lifte, haftet der Veranstalter nicht für Schäden, die durch diese entstehen können. Verantwortlich sind allein die jeweiligen Unternehmen bzw. Betreiber. Der Veranstalter tritt nicht als Reiseveranstalter auf.

Wir weisen darauf hin, dass das Befahren von Wegen/Trails im Wald, die schmäler als 2m sind und keine freigegebenen Wege sind, in Baden-Württemberg eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einer Geldstrafe belegt werden kann. Der Veranstalter oder dessen Bevollmächtigte wird nicht zum Befahren der Wege motivieren, weshalb die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen wird und das Befahren auf eigene Gefahr erfolgt, falls der Teilnehmer diese Wege entgegen den Hinweisen des Veranstalters dennoch nach eigenem Entschluss und aus freien Stücken befahren sollte. Etwaige Bußgelder sind vom Teilnehmer selbst zu bezahlen. Die Nutzungsbedingungen der Streckenbetreiber offizieller Mountainbiketrails / Downhillstrecken werden vom Teilnehmer mit dem Befahren anerkannt.

Jeder Teilnehmer ist an die für die Durchführung der Leistung erforderlichen Anweisungen vom Kursleiter, Guide oder Personal gebunden. Der Teilnehmer haftet für Schäden, die durch Nichtbeachtung solcher Anweisungen oder entsprechenden Verhalten entstehen. Jeder Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass andere Teilnehmer nicht gestört und gefährdet werden. Bei wiederholten groben Verstößen gegen die Anordnungen des Kursleiters oder Guides kann dieser den Teilnehmer ausschließen. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnehmergebühr besteht in einem solchen Fall nicht.

An einer Leistung kann nur teilnehmen, wer voll fahrtüchtig ist. Jede Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit, insbesondere durch Alkohol oder Medikamente, führt zum Ausschluss von der Leistung.

Die Teilnehmer verpflichten sich während der Leistung, die erforderliche Schutzkleidung, insbesondere einen Fahrradhelm und Fahrradhandschuhe, zu tragen – und je nachdem welche Strecken gefahren werden Knie- und Ellenbogenprotektoren, in Bikeparks oder ähnlich gebauten Anlagen einen Fullfacehelm sowie Brust-Rückenprotektion zu tragen. Ohne Fahrradhelm wird der Teilnehmer vom Kurs ausgeschlossen, ein Recht auf Rückzahlung der Kursgebühr besteht nicht.

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und insbesondere einen Kursleiter oder Guide sofort zu informieren. Eine Verletzung dieser Pflicht bewirkt, dass Ansprüche entfallen.

Trailside verwendet Kundendaten für die Bearbeitung der Anmeldungen und für den Versand des Newsletters. Die Kundendaten werden zudem an den Guide und die Teilnehmer zur Sicherstellung der Durchführung weitergegeben. Sind Sie mit der Weitergabe ihrer Daten an die betreffenden Mitreisenden nicht einverstanden, müssen Sie dies bei der Anmeldung vermerken.

Der Teilnehmer ist damit einverstanden, in Zukunft regelmäßig per E-Mail vom Veranstalter über weitere Kurse u. ä. per Newsletter informiert zu werden. Der Teilnehmer kann diese Ermächtigung gegenüber dem Veranstalter jederzeit widerrufen. Weitere Informationen zum Datenschutz können der Datenschutzerklärung auf unserer Homepage entnommen werden.

Sämtliche ausgeschriebenen Routen, Strecken und GPS-Tracks sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur im gesetzlich erlaubten Rahmen genutzt werden. Insbesondere ist es ohne ausdrückliche Erlaubnis von Trailside resp. des Guides nicht erlaubt, GPS-Aufzeichnungen der bezogenen Leistungen an Dritte weiterzugeben, im Internet oder anderweitig zu veröffentlichen, zu teilen oder zum Download zur Verfügung zu stellen. Jegliche kommerzielle Nutzung ist nicht statthaft. Bei Zuwiderhandlung behält sich Trailside Massnahmen vor.

Während der Reise entsteht Bildmaterial, welches erkennbar einzelne Personen zeigen kann. Diese Bilder werden von Gästen oder dem Guide aufgenommen und den Mitreisenden zugänglich gemacht. Trailside behält sich vor, die Bilder für Marketingzwecke zu verwenden. Sind Sie mit der Verwendung der entstandenen Bilder für Marketingzwecke nicht einverstanden, müssen Sie dies bei der Anmeldung vermerken oder vor Ort Trailside mitteilen.

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Trailside ist deutsches Recht anwendbar. 

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelung ganz oder teilweise unwirksam sein oder sollte der Vertrag Lücken enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen bzw. das gemeinte ein.

Downloads

Würzburg, Mai 2023

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.